Musicaly - Why no Copyright !?

  • Halloo liebes Forum!


    Gibt es eigentlich eine Besondere Regelung bei Musicaly-Lieder, die bei Youtube verwendet werden?
    Ich sehe ziemlich viele Youtuber die plötzlich ziemlich Bekannte und eigentlich Urheberrecht-geschütze Lieder bei Ihren Videos verwenden.
    Liegt das vielleicht in Zusammenhang mit der App Musicaly? Oder denkt ihr, dass sie alle Lizensen für all die einzelnen Lieder besorgen?


    MFG! :)

  • Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




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  • Eine Dame von der GEMA hat mir mal das mal so erklärt....
    Solange du unter 1:45 bleibst, gilt alles als Fair Use.
    Gibt bestimmt noch genauere % Angaben.
    Schwierig wird es wenn der Song an sich nur so kurz, also unter 2 Minuten ist.
    Das wäre die gesetzliche Regelung.
    Wie YouTube nun selber damit umgeht, ist natürlich ein ganz anderes Thema.
    Facebook ist da zum Beispiel ganz anders unterwegs. Die haben mir schon Videos wegen 10 Sekunden Musikmaterial gesperrt.


    Generell kann ich nur sagen.....
    Trial and Error

  • Dann solte sich die werte Dame lieber nen neuen Job suchen oder aufhören Kunden zu verars***en.


    Oben haste den direkten Link zum UrhG, leß es dir sorgsam durch und solange du nicht dagegen verstößt ist alles Knorke ;)

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  • So, ich bin neben tätig als licht & tontechniker um muss öfters mit der GEMA rumschlagen. Die GEMA greift erst zu wenn min 10 sec. von einen Lied genutzt wird.
    Den in die ersten 10 sec rein höhren weist du genau welches lied es ist.
    Wenn man ein DJ ist um lieder rein zu mischen und zu pitchen reichen 10 sec. um vorzuhören um welchen takt es handelt und die bpm richtet sich nach die 10sec. formel.
    Des wegen werden viele Videos von der 10 sec. Formel mit beeinflusst.

  • so richtig aussagekräftig, belegbar und rechttlich gültig klingt dass aber alles auch nicht. Die Frage ist ja weniger wann die Gema oder Youtube eingreift sonder wann eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und wann nicht. Die GEMA nimmt ja auch immer nur ein Stück vom Kuchen.

    doch wurde gesagt. die 10sec formel ist entscheiden für Urheberrechtverletzung.

  • Es gibt in gewisser Hinsicht auch in Deutschland "fair use" - die Regelung ist aber nicht höher gestellt als die Rechte des Urhebers.
    Wenn auch nur eine Sekunde von einem Lied genutzt wird - kann der Urheber handeln, es gibt keine Zeitmarke an der sich das Urheberrecht orientiert.
    Die GEMA ist kein staatlicher Vertreter des Copyrights, sondern einfach ein Verein der den Labels und Künstlern die Rechte sichert - also eine Dienstleistung für
    Digitale Rechteverwaltung. Ab wann die GEMA handelt ist zu 100% ihr überlassen bzw. handeln sie ja nach dem Kundenwunsch.


    Jeder der auch nur denkt er kann sich durch das nutzen von kleinen Ausschnitten nicht strafbar oder schadensersatzpflichtig (verlorene Einnahmen) machen, der sollte sich ein wenig
    mehr über dieses Thema informieren.

    Mit freundlichen Grüßen


    Einmal editiert, zuletzt von Sam S. ()

  • Ich vermute die 10 Sekunden Regel gilt vor Allem auf Veranstaltungen und Clubs, und dient in dem Fall nur der Vereinfachung des Ablaufprozederes. Rechtlich abgesichert ist das nicht, damit also dann keine Erlaubnis, sondern maximal eine Duldung. (Wenn jemand da einen Gesetzestext hat, der mir da widerspricht, gerne her damit). Alles was geclaimt wird, ist ebenfalls, wenn ihr keine schriftliche Lizenz habt, lediglich eine Duldung, und schlicht und ergreifend Glück für euch, dass der Urheber oder der Rechteverwerter nur claimt.



    Doch selbst wenn es tatsächlich gesetzlich verankert sein sollte mit einer 1:45 oder 0:10 Regel:


    1. Musicallys sind keine Nutzung, sondern eine Bearbeitung (Werk/Aufnahme wird verändert, z.B. durch den Pitch). Selbst wenn die Gema nichts tut, der Urheber kann es immer noch. Bearbeitung, Nutzung und Cover sind völlig verschiedene Dinge mit völlig verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Bei jeglicher Form der Bearbeitung MUSS man eine Lizenz des Urhebers haben....oder Glück, dass es den Urheber nicht interessiert. Würde ich mich nicht drauf verlassen. Wie schon so oft gepredigt. Es gibt firmen die verdienen mit sowas ihr Geld. Als Beispiel: schaut mal beim CK vorbei, der darf jetzt für ein THUMBNAIL-Bild mehr als 3000 Euro zahlen. Die Klägerin sieht davon nur einen kleinen Teil. Sonderlich viel drum kümmern musste die sich für die paar 100 Euro aber nicht. Ganz im ernst: wenn der Musiker von dem ihr was genutzt habt mal Geld braucht...gibt viele die über sowas dann noch ne Menge verdienen auch wenn sie gar nicht mehr aktuell sind. Die Rechtslage ist da eindeutig und nicht zu umgehen (außer ihr habt da einen Gesetzestext). Sowas läuft in der Regel dann gerne mal so ab: Kanzlei geht zum Urheber: "hier is eine UR-Verletzung. Geben sie uns das OK, wir kümmern uns um alles". man verdient paar 100, vllt sogar paar 1000 Euro ohne was zu tun (als Urheber). Die Kanzlei meist nochmal ne deutliche Stange mehr (die kosten trägt übrigens auch der, der den UR-Verstoß begangen hat, könnt denke ich damit abschätzen was das für Dimensionen annehmen kann).


    2. Wenn es Ausnahmen gibt wie z.B. eine 10 Sekunden Regel, haben die immer einen Grund. Wenn der offensichtlich missbraucht wird, dann tritt die Regel automatisch außer Kraft (ist btw bei jedem Gesetz so, nicht nur im UR). Das heißt für euch, wenn es tatsächlich eine gesetzliche Regel gibt, die den Ablauf von Veranstaltungen vereinfacht (fürs Vorhören, Soundchecks etc.), dann sind die offensichtlich nicht dafür gedacht um jedem Youtuber die Möglichkeit zu geben in einem gewissen Rahmen damit rumspielen zu können. Wenns einer drauf anlegt, seid ihr also selbst mit so einer Regelung noch lange nicht fein raus.


    3. sobald ihr monetarisiert gilt eure Tätigkeit als gewerblich. Egal ob ihr auch nur einen Cent damit verdient oder nicht. Es reicht sogar die Gewinnerzielungsabsicht. Da sind die Regelungen nochmal schärfer.


    4. nur weil die Regelungen heute noch so lasch umgesetzt werden, heißt das nicht, dass das morgen auch noch so ist. Was heute geduldet wird, kann morgen im nachhinein trotzdem noch verklagt werden.


    Das kann man gut finden oder nicht, aber schönreden kann man sich gesetzliche Regelungen nicht.


    btw.: ich bin kein Anwalt, keine Rechtsberatung etc. -> für eine fachkenntliche Aussage immer einen Anwalt/Rechtsberatung fragen.



    BTW: Noch ein kleiner Gedanke zum mitgeben: NOCH lohnt sich für viele Urheber und Rechtsvertreter ein claim mehr als eine Klage. Youtube Werbeschaltungen (damit verdient man beim claimen ja Geld) werden aber immer weniger wert. Was denkt ihr passiert wohl, wenn der Wert so niedrig wird, dass claimen sich in der Masse nicht mehr lohnt?

  • Ich kenne nur die 3 bzw. 5 Sekunden Regel und die ist nur peripher mit einem Gesetz verankert. An eine 10 Sekunden Regel, für die mich der Richter nicht kopfschüttelnd auslacht, will ich lieber nicht glauben! Ich lasse mich gerne eine besseren belehren und bewege mich mit meinen Videos auch oft im, lediglich für Youtube, legitimen Rahmen aber einen gesetzeskonformen Toleranz-.Rahmen gibt es im Urheberrecht wohl nicht. Wäre für den Urheber auch sehr fraglich. Einige der besten Filmmelodien haben weltbekannte Tonabfolgen, die auch nur 10 Sekunden dauern.

  • Ich kann aus Unternehmersicht (Swyft Media Ltd.) sagen dass sich die Claims einfach nicht mehr lohnen. Selbst mit 15.000 Videos besteht aktuell noch kein Anspruch auf ein CMS und dh. wir müssten 30-50% an andere Firmen abtreten. Mittlerweile mahnen wir kleinere Kanäle mit Beträgen ab die der Größe entsprechend sind - ebenfalls die größeren Kanäle.

    Mit freundlichen Grüßen


  • Nochmal ein Gedanke dazu, den ich für die Zukunft für absolut realistisch halte (ist wohl nur eine Frage der Zeit):


    - Was passiert, wenn jemand ein Tool entwickelt, dass die zu erwartenden Gewinne bei jedem Claim einzeln ausliest und ein Ranking erstellt, dass den Claim nach zu erwartenden Verdienstmöglichkeiten rankt, und unter einem bestimmten Wert automatisiert das Video an Partnerkanzleien weitergibt, und nur die Videos über einem bestimmten Wert duldet? Wäre problemlos sogar international anpassbar, selbst für unterschiedliche Rechtslagen in den einzelnen Ländern. Und wäre sicher auch problemlos für bestimmte hashtags auf Instagram möglich und Twitter etc..


    - Was passiert wohl, wenn die Plattform, die durchsucht wird, davon auch nochmal was abbekommt für die Nutzung der Datenbanken?


    - Sind all eure Videos mit nicht lizensiertem Zeug (also nicht das Zeug aus der YT Datenbank oder CC Veröffentlichungen/Lizenzen aus dem Netzwerk) zu dem Zeitpunkt über dem angesetzten Schwellwert?




    Also seid mir nicht böse wenn ich da jetzt mit so Gruselgeschichten anfange, aber so unrealistisch ist das Szenario nicht....ich hab an der Uni auch Jura gehabt und ne ganze Menge Leute kennen gelernt, die in die Richtung Urheberrecht/Vertragsrecht etc. gehen werden. So wie ich ein Großteil der Menschen erlebt habe, die Denkweise erlebt habe...das ist nur ne Frage der Zeit bis das einer entwickelt.

  • Es gibt bereits ein ähnliches Tool von Paladin Software was wir auch bei uns verwenden. Es zeigt auf der Stelle Kopien und Einnahmen der Videos an, demnach werden auch unsere Abmahnungen und Strikes verwendet.


    Die Software wird neben unserer Firma bisher nur von Unternehmen wie Disney oder Funimation genutzt - hab da bisher keine negativen Folgen für Creator gesehen da im Endeffekt nur das Geld reingeholt wird welches durch die Nutzung bei unseren Kunden wegfällt.

    Mit freundlichen Grüßen


  • Na dann sind wir von dem Szenario ja schon weniger weit entfernt als mir bisher bekannt war, zumindest wenn ich das jetzt richtig verstanden habe. Im Prinzip wird ja dann quasi genau das getan, nur im momentan noch deutlich kleinerem Maßstab?

  • Na dann sind wir von dem Szenario ja schon weniger weit entfernt als mir bisher bekannt war, zumindest wenn ich das jetzt richtig verstanden habe. Im Prinzip wird ja dann quasi genau das getan, nur im momentan noch deutlich kleinerem Maßstab?

    Ja also die Berechnungen und die externe Claim Anzeige existiert schon. Der letzte Schritt wäre dann die Automatisierung mit Algorithmen z.B. ab 100€ - Mahnungsversand. Davon bleiben wir aber sehr wahrscheinlich noch lange entfernt da es für viele zu riskant ist eine Mahnung automatisiert anfertigen zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen


  • Das ist ein Forum und keine Anwaltskanzlei . Wer nach Rechtsverbindlichen Aussagen sucht, muss wohl oder übel sich einen Anwalt suchen.


    Alles andere sind Persönliche Meinungen und Ansichten.

    Vollkommen richtig. Wie ich weiter unten schrieb - breche ich diese Youtube-Regeln auch mehrfach. Aber jeder der sich ind en öffentlich Raum bewegt sollte sich damit auseinander setzen. Eine Rechtsberatung gibt es in diesem Forum nicht - aber gänzlich ad acta legen wäre auch der falsche weg

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